14.3.11

Eule der Minerva, die erst bei einbrechender Dämmerung ihren Flug beginnt. (Hegel)

In der Vorrede [zu Grundlinien der Philosophie des Rechts] äußert Hegel sich auch zum Verhältnis der Philosophen zur gesellschaftlichen Wirklichkeit:
„…; die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug.“
– Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Frankfurt am Main 1972, S. 14
Die römische Göttin Minerva wie auch die griechische Athene waren die Hüterinnen der Klugheit und hatten als mythologisches Attribut den Vogel der Weisheit, die nachtaktive Eule. Eine Erkenntnis gesellschaftlicher Verhältnisse ist dieser Metapher nach also erst dann möglich, nachdem ihre Wirklichkeit sich entfaltet hat. Die Erkenntnis schließt also eine Epoche ab und begründet sie nicht etwa. Viele Interpretationen sehen deshalb in dem Alterswerk Hegels, zu dem auch die Rechtsphilosophie gehört, eine Abkehr von der früheren Position, dass die Philosophie eine neue Epoche begründen solle.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundlinien_der_Philosophie_des_Rechts

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